Kleingartenanlage Freies Land e. V.
Kleingartenanlage Freies Land e. V.

Wissenswertes über die Wasserversorgung

 

Die Kleingartenlage „Freies Land“ e.V. ist Eigentümer des Wassernetzes nach den vier Hauptwasserzählern (HWZ) der Berliner Wasserbetriebe. Diese vier HWZ versorgen 6. Abteilungen, 405 Parzellen mit Wasser. Die Lieferung des Wassers wird mit dem Wasserversorgungsvertrag (WVV) und der dazugehörigen Wasserversorgungsordnung (WVO) geregelt. Jeder Neupächter bekommt die Unterlagen bei Vertragsabschluss zur Kenntnis und unterzeichnet bzw. beauftragt Sie.

 

Welche Aufgabe habe ich als Gartenfreund (Pächter):

Der Abrechnungszeitraum ist zwischen November des Vorjahres und November des folgenden Jahres (1 Jahr). Um eine ordentliche Abrechnung zu gewährleisten ist es Ihre Pflicht, dass Sie zu allen drei Terminen im Jahr anwesend sind.

  1. Termin -> Wasseranstellung
  2. Termin -> Zwischen Ablesung
  3. Termin -> Wasserabstellung

Die genauen Termine für Wasser finden Sie in der Terminübersicht unter dem Reiter Termine auf unserer Internetseite, in Papierform in den Schaukästen und natürlich auch als Aushang in der Regel 4 Wochen vor dem Termin.

Durch Ihre Anwesenheit ermöglichen Sie den Abteilungswasserverantwortlichen und deren Helfern, den Zugang zu ihrem Garten.

Wenn Sie Ihrer Pflichten nicht nachkommen, erschwert dies das Gemeinschaftsleben und kann Sanktionen nach sich ziehen.

 

Was passiert bei den Terminen?

Wasseranstellung:

  • Zur Anstellung prüfen Sie bitte rechtzeitig und selbstständig, ob Ihre Wasseruhr noch funktionstüchtig und ob das Eichdatum noch aktuell ist. Sowie ob alle Ihre Hähne und Ventile geschlossen sind.
  • Wenn Ihre Wasseruhr weder funktionstüchtig noch ein gültiges Eichdatum aufweist, müssen Sie selbstständig eine neue geeichte Nassläuferwasseruhr zur Wasseranstellung eingebaut haben.

Es ist Ihre Wasseruhr und ihre Verantwortung! Dafür haben Sie unterschrieben. (Wasserversorgungsvertrag, Wasserversorgungsordnung WVO)

  • Es besteht eine Anwesenheitspflicht bei der Wasseranstellung!
  • Durch nicht Anwesenheit, verzögern Sie die Wasseranstellung. Bei Komplikationen können wir gemeinsam viel schneller reagieren und dadurch Wasserverluste verringern. Die Anwesenheitspflicht ist in der Regel von 9-13 Uhr. Abweichungen können abhängig sein von Abteilungsabstimmungen (Beispiel: Abteilung 2). Beachten Sie bitte die Aushänge!

Hinweis: Überprüfen Sie bitte regelmäßig Ihre Wasseruhr auch zwischen den Terminen!!!

Warum? Dies ist wichtig, um Schäden schnell beheben, zu können und die einhergehenden Kosten aufgrund von Wasserverlusten zu minimieren.

 

 

Zwischenablesung

  • Dieser Termin ist immer extra so gelegt, dass er mit der Gartenbegehung zusammenfällt, wo auch eine Anwesenheitspflicht besteht. In der Regel finden die Zwischenablesungen von 9-13 Uhr statt. Es wird in den jeweiligen Abteilungen die Abwicklung der beiden Aufgaben individuell geregelt. Somit können Uhrzeit und Tag (Samstag und / oder Sonntag) variieren. Bitte informieren Sie sich selbstständig, am besten über die Schaukästen, in Ihrer Abteilung oder bei Ihren Abteilungsvorständen.

Wasserabstellung

  • Dieser Termin ist entscheidend für die Rechnungslegung. Wer hier nicht anwesend ist muss mit einer Sanktion rechnen! Denn der Abrechnungszeitraum liegt zwischen den November des Vorjahres und dem folgenden Jahr (1 Jahr).
  • Auch hier gilt: Bitte informieren Sie sich selbstständig, am besten über die Schaukästen, in Ihrer Abteilung oder bei Ihren Abteilungsvorständen.

 

Was mache ich, wenn ich keine Zeit habe?

Jeder hat mal Termine, die er nicht aufschieben kann! (Hochzeit, Geburtstag, Todesfall)

Es gibt mehre Möglichkeiten:

  1. Ein Foto per E-Mail. Auf dem Foto soll zu erkennen sein: die Wasserzählernummer, der Wasserstand und Kennzeichnung der Eichung. Dieses Foto senden Sie bitte an die Emailadresse der/s Wasserverantwortliche/n des geschäftsführenden Vorstandes. In der E-Mail bitte den Namen, die Parzellennummer und die Abteilung notieren. Eine Antwortmail erhalten Sie von mir zurückgesendet, so können Sie sich sicher sein, dass Ihre E-Mail auch angekommen ist.
  2. Kontaktieren Sie Ihrem Abteilungswasserverantwortlichen, oder
  3. Suche Sie das Gespräch mit Ihrem Abteilungsvorsitzenden.
  4. Sie können auch ein Foto und einen Zettel mit Namen, Parzellennummer, Datum und Wasserstand auch in den Briefkasten des geschäftsführenden Vorstandes am Vereinshaus einwerfen. Da bitte darauf achten das alles gut lesbar ist.

 

Was passiert, wenn ich plötzlich krank werde, und keine Zeit hatte mich in Verbindung zu setzen?!

Sie haben eine Woche nach der Ablesung Zeit sich mit mir in Verbindung zu setzen. Bei schwerer Erkrankung bitte ich Sie einen Angehörigen mit der Aufgabe zu betrauen. Denn die Ableselisten werden nach der angegebenen Frist bearbeitet und bei Abwesenheit werden Sanktionen ausgesprochen. Diese könnten nur mit einem Nachweis durch ein ärztliches Attest zurückgezogen werden.

Denn leider ist in der Vergangenheit die Gutmütigkeit der Wasserverantwortlichen der Abteilungen ausgenutzt worden, dass wir nur noch dieses Mittel sehen, um den Gartenfreunde Ihre Pflichten wieder in Erinnerung zu rufen.

 

Was muss ich beachten, wenn ich längere Zeit Abwesend bin? Was muss ich beachten?

Denken Sie immer daran, wenn Sie längere Zeit Abwesend sind, Ihr Wasser abzustellen. Es ist schon vorgekommen, dass in den Parzellen nach der Wasseruhr extreme Havarien aufgetreten sind, durch Risse im Schlauch oder Abplatzung des Schlauches/ Hahnes, die den Gartenfreunden hohe Kosten verursacht haben. Sorgen Sie bitte dafür das jemand regelmäßig nach dem rechten schaut. Es liegt in Ihrem Interesse.

 

Die Eichfrist der Wasseruhr ist abgelaufen! Was mache ich jetzt? Worauf muss ich achten?

Bitte beachten Sie die Kennzeichnung der Wasseruhr:

 

„Durch das Inkrafttreten von Mess- und Eichgesetz (MessEG) und Mess- und Eichverordnung (MessEV) zum 01.01.2015 ergaben sich Änderungen bei der Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen, bei der Eichung und bei der Instandsetzung.“

(Quelle: Die Eichaufsichtsbehörden informieren, Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen [AGME])

 
   

Nach den MessEG bzw. MessEV vom Stand 2015/16 soll die Kennzeichnung der Wasseruhren so aussehen:

 

Die Kennzeichnung kann entweder Außen am Rand oder integriert sein:

       
     
   
 

Eine neue geeichte Nassläuferwasseruhr erhalten Sie in jeden gut sortierten Baumarkt. Nehmen Sie Ihre alte einfach mit, zeigen diese dem Verkäufer, zwecks Größe der Anschlüsse, vor. Achten Sie hier darauf das, dass Eichdatum aktuell ist. Die Zahl im Rahmen M22 zeigt das Jahr der Kennzeichnung an. Bei einer vom Vorjahr könnten Sie versuchen zu handeln. Da gilt aber auch, dass die Eichfristdauer um ein Jahr verkürzt wäre. Sie bestellen eine geeichte Wasseruhr nach dem MessEG, MessEV im Internet. Achtung unbedingt auf die Kennzeichnung achten, andere Wasseruhren ohne diese Kennzeichnung sind nicht zulässig!

 

Wichtig! Bitte bringen Sie den alten Wasserzähler wieder mit zum Wasserablesetermin um den Wasserzählerstand zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Wasserverantwortliche des geschäftsführenden Vorstandes

Nicole Dökel                                                   Stand: 12.06.2022