Kleingartenanlage Freies Land e. V.
Kleingartenanlage Freies Land e. V.

Energieversorgungsordnung

Die Kleingartenlage „Freies Land“ e.V. ist größtenteils Eigentümer der elektrotechnischen Einrichtungen und Anlagen, die sich auf der von der KGA genutzten Fläsche, befinden. Zu berücksichtigen ist, die KGA ist kein Stromgrundversorger und gesetzlich nicht zur bedingungslosen Stromlieferung verpflichtet. Grundsätzlich schließt jeder Pächter einen Stromlieferungsvertrag ab. Abweichend davon, besteht bei vereinzelten Parzellen ein eigener Stromlieferungsvertrag worauf die KGA Freies Land keinen Einfluss hat und der jeweilige Pächter ein Versorgungsbetrieb mit der Versorgung von Strom beauftragen muss.