Kleingartenanlage Freies Land e. V.
Kleingartenanlage Freies Land e. V.

Gemäß unserer Satzung kann jeder volljährige Bürger Mitglied unseres Vereins werden, wenn er unsere Satzung anerkennt und nicht Mitglied eines anderen Kleingartenvereins ist. Die Aufnahme muss schriftlich durch eine Beitrittserklärung beantragt werden. Über die Aufnahme als Mitglied, beschließt der geschäftsführende Vorstand.

Ein Nutzerwechsel/ Pächterwechsel obliebt dem Bezirksverband Weißensee. Der Verein selbst, hat darauf keinen Einfluss. Der erste Kontakt sollte über den Bezirksverband Weißensee mit einer formlosen Bewerbung erfolgen. Danach stehen wir Ihnen gerne in allen Belangen zur Verfügung.

 

 

Bewerbungen

Möchten Sie Ihre Freizeit in unserer KGA verbringen und Kleingärtner werden, dann können Sie sich nur über den Bezirksverband der Kleingärtner Berlin- Weißensee für eine Parzelle bewerben.

     

Anschrift: Bezirksverband der Kleingärtner Berlin-Weißensee e.V.

Geschäftsstelle
Langhansstr. 97
13086 Berlin

Telefon: 030 / 9251190
Fax : 030/ 96203639
E-Mail: bdk.weissensee@gmx.de
Geschäftszeiten: Dienstag von 14.00 - 18.00 Uhr

 

Unter der Adresse:

www.kleingaertner-weissensee.de

können Sie im Internet den Bezirksverband besuchen und dort auch in die Liste der freien Parzellen der KGA Freies Land e.V. einsehen. Sind Gärten zur Selbstsuche frei, sind diese auf unserer Website hinterlegt.

 

Wir haben keinen Einfluss auf die Erteilung einer Parzelle. Bitte haben Sie dafür Verständnis und wenden sich direkt an den Bezirksverband.

 

Dem Verein obliegt aber die Aufnahme als Mitglied in unserer KGA Freies Land und somit die Zuweisung einer Parzelle.



Wie werde ich Kleingärtner

 

Sie können sich jeden Dienstag von 14 bis 18 Uhr in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes für einen Kleingarten bewerben. Mit der Bewerbung werden Sie auch Mitglied des Bezirksverbandes. Die Bewerbung muss persönlich erfolgen und kostet 10 €. Bei der Bewerbung können Sie eine Wunsch-Kleingartenanlage und einen Höchstbetrag für die zu erwerbenden Anpflanzungen und Aufbauten auf der Parzelle angeben. Eine Bewerbung für eine ganz bestimmte Parzelle nehmen wir nicht entgegen.

Die Vergabe der frei werdenden Parzellen erfolgt in der Reihenfolge der Bewerberliste. Sobald ein nach Ihren Angaben ein geeigneter Kleingarten frei wird, setzt sich der jeweilige Kleingartenverein mit Ihnen in Verbindung und stellt den Kontakt zum abgebenden Pächter her.

Eine gekündigte Parzelle wird vom Bezirksverband geschätzt, die Schätzsumme (sie liegt je nach Zustand der Baulichkeiten, Abrißauflagen u. ä. zwischen 1 € und 15.000 €, häufig jedoch so um die 3.000 - 8.000 €) ist die Höchstsumme im Kaufvertrag zwischen abgebenden und übernehmenden Nutzern. Sobald Sie einen Kaufvertrag mit dem abgebenden Nutzer abgeschlossen haben (die Formalitäten übernimmt die zuständige Kleingartenanlage), stellt Ihnen der Bezirksverband gegen eine Bearbeitungsgebühr von 300 € einen Unterpachtvertrag aus. Sie können in der Geschäftsstelle einen
Muster-Unterpachtvertrag einsehen.

Die Zahlungen der Pacht, öffentlich-rechtlicher Lasten, Mitgliedsbeiträge, Verbrauchskosten usw. (ca. 400 – 800 € im Jahr) regelt der jeweilige Kleingartenverein, in dem Sie natürlich auch Mitglied werden müssen.

 

Für Neumitglieder der KGA Freies-Land, fällt eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25 € pro Mitglied an. Des Weiteren ist mit Übernahme einer Parzelle eine Umlage in Höhe von 300 € zu entrichten. Nähre Erläuterungen dazu, gibt es am Tag der Übernahme der Parzelle.

Kleingartenbroschuere.pdf
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